Gemeinsam mit unseren Kunden erarbeiten wir individuelle und angemessene Lösungsvorschläge im Hinblick auf ein sicheres und gesundes Arbeiten.
Im Bereich Arbeitsmedizin bieten wir Ihnen:
- Sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und den Vorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallkassen
- Arbeitsplatzbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz und Bildschirmarbeitsverordnung
- Sicherheitsunterweisungen zu allen Themengebieten
- Gefahrstoffmanagement (Gefahrstoffkataster, Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung mit Schutzstufenkonzept, orientierende Gefahrstoffmessungen, Betriebsanweisungen)
- Lärm- und Beleuchtungsmessungen sowie -kataster.
Im Bereich Arbeitsmedizin bieten wir Ihnen:
- Betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft
- Einstellungsuntersuchungen/ Tauglichkeitsuntersuchungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
- Vorbeugemaßnahmen, z.B. Impfungen
- Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- Arbeitsmedizinische Gutachten
- Beratung zur ergonomischen Gestaltung
- Entwickeln von Hygieneplänen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG).
nach Baustellenverordnung SiGeKo
Bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben muss der Bauherr den Festlegungen der Baustellenverordnung nachkommen. Wird die Bestellung eines SiGeKo erforderlich, so muss der Bauherr den geeigneten Koordinator auswählen. Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30 "Geeigneter Koordinator" sollte bei der Auswahl Beachtung finden.
Wir waren und sind als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren in der Planungs- und Ausführungsphase verantwortungsbewusster Partner des Bauherrn im:
- Hochbau
- Tiefbau
- Gesellschaftsbau
- Indutriebau
- Straßenbau.
Im Bereich Brandschutz bieten wir Ihnen:
- Konzeption des vorbeugenden und betrieblichen Brandschutzes
- Baulicher Brandschutz: Gutachten und Beratung
- Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844-3 / Arbeitsstättenverordnung
- Brandschutzordnungen Teil A, B, C nach DIN 14096
- Feuerwehrpläne nach DIN 14095
- Alarmpläne nach BGV A1
- Brandschutzunterweisungen
- Vertrieb von sämtlichen Brandschutzmaterialien
Für die Benutzung sicherer Arbeitsmittel, Einrichtungen und Anlagen trägt der Arbeitgeber die Verantwortung. Eindeutige Regelungen sollten im Unternehmen getroffen sein!
Wir übernehmen Prüfungen u.a. von:
- Ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Ortsfesten elektrischen Anlagen
- Blitzschutzanlagen
- Kraftbetätigten Türen und Toren
- Einrichtungen in Sporthallen und von Freizeitanlagen.
Wir übernehmen für Sie gern die Überprüfung Ihres Spielplatzes und Ihrer Spielgeräte.
Als Spielplatzbetreiber unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Dazu gehört eine jährliche Hauptuntersuchung durch einen Sachkundigen.
Wir erstellen für Sie einen Prüfbericht mit Zertifikat, beurteilen Mängel, geben Prognosen ab und schlagen Verbesserungen vor.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert vom Arbeitgeber die eigenverantwortliche und umfassende Organisation bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln (eingeschlossen sind überwachungsbedürftige Anlagen).
Unsere Leistungen:
- Erstellen eines betriebsbezogenen Konzeptes
- Erfassen der vorhandenen Arbeitsmittel und Prüfunterlagen (Bestandsaufnahme)
- Klassifizierung der Arbeitsmittel
- Neubewertung der Prüfintervalle und der Prüfer
- Überwachung der Einhaltung der Prüffristen
- Prüfen von Arbeitsmitteln.
Ein gut organisierter Betrieb bedeutet einen Gewinn für Unternehmer und Mitarbeiter.
Unser Programm:
- Vorbereitung der Einführung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS)
- Hilfestellung bei der Einführung und Umsetzung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS).
Ihre Mitarbeiter sollen ihre Arbeitsaufgaben erfüllen und sicher mit Arbeitsmitteln umgehen können. Deshalb müssen sie ausreichend qualifiziert sein.
Unser Schulungsprogramm:
- Schulung von Führungskräften aller Leitungsebenen zu Arbeitsschutzthemen
- Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten
- Ausbildung von Brandschutzhelfern
- Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen (z.B. Gabelstaplerführer)
- Ausbildung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen
- Ausbildung von Anschlägern
- Sicheres Arbeiten auf Baustellen.
Schutz für den Kopf:
- Augen- und Gesichtsschutz
- Atem- und Gehörschutz
- Schutzhelme
Berufs- und Schutzkleidung:
- Wetterschutzkleidung
- allgemeine Berufskleidung
- Zunftbekleidung
- Schweißerschutz
- Warnkleidung
- Einwegschutz-Bekleidung
Schutz für Hände und Füße:
- Allgemeine Arbeitsschutzhandschuhe
- Schnittschutzhandschuhe
- Schutzhandschuhe gegen chemische Stoffe
- Sicherheitsschuhe
Betrieblicher Arbeitsschutz:
- Schilder aller Art (Fluchtwegschilder, Warnschilder, Hinweisschilder)
- Erste Hilfe-, Notfall- und Verbandsmaterialien
- Brandschutztechnik
- Umwelt- und Abfalltechnik
- Desinfektion (Hände- und Flächendesinfektion, Haut- und Flächenreinigung, Hautpflege)